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Haushalts-ABC

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Einen Haushalt kann man nicht aufstellen und diskutieren, ohne das entsprechende Fachvokabular zu kennen. Einen kleinen Auszug der wichtigsten Fachbegriffe haben wir für Sie zusammengestellt: 

Beiträge

Beiträge sind Geldleistungen zur Herstellung, Anschaffung und Erweiterung öffentlicher Einrichtungen und Anlagen ohne die laufende Unterhaltung und Instandsetzung. Bei Straßen, Wegen und Plätzen dürfen Beiträge auch zu deren Verbesserung genutzt werden.

Gebühren

Gebühren sind Entgelder, die für eine spezielle Gegenleistung einer Behörde erhoben werden, z. B. für die Inanspruchnahme öffentlicher Einrichtungen und Anlagen.

Haushaltsplan

Der Haushaltsplan enthält alle im Haushaltsjahr (= Kalenderjahr) erwarteten Einnahmen und geplanten Ausgaben für die Erfüllung der städtischen Aufgaben. Der Haushaltsplan ist die Grundlage für die Haushaltswirtschaft der Stadt. 

Haushaltssatzung

Die Haushaltssatzung gibt dem Haushaltsplan seine Rechtsverbindlichkeit. Die Gesamteinnahmen und -ausgaben des Haushaltes, die Höhe der Kredite und Verpflichtungsermächtigungen, der Höchstbetrag der Kassenkredite und die Steuerhebesätze für Grund- und Gewerbesteuer werden mit der Haushaltssatzung festgesetzt.

Rücklagen 

Die Rücklagen enthalten Beträge, die für geplante Ausgaben und zur Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit der Stadt angespart werden. 

Stellenplan

Der Stellenplan ist die Grundlage für die kommunale Personalwirtschaft. Alle erforderlichen Stellen der Beamten und Beschäftigten, die in einem Haushaltsjahr benötigt werden, werden hier ausgewiesen. Die Kommune kann nur die Stellen besetzen, die im Stellenplan vorgesehen sind.

Verwaltungshaushalt 

Der Verwaltungshaushalt enthält alle laufenden Einnahmen wie Abgaben (Steuern, Gebühren und Beträge), Entgelte, Zuweisungen, (z. B. vom Land) und die laufenden Ausgaben wie Zinsen, Verwaltungs- und Betriebsausgaben, Personalkosten und Umlagen. 

Vermögenshaushalt 

Der Vermögenshaushalt umfasst alle Einnahmen und Ausgaben, die das städtische Vermögen und die Schulden der Stadt verändern. Auf der Einnahmeseite sind z. B. Erlöse aus dem Vermögensverkauf, Entnahmen aus Rücklagen, Krediteinnahmen und Zuweisungen für Baumaßnahmen enthalten. Die Tilgung von Krediten, die Ausgaben für Baumaßnahmen (Investitionen) und Investitionsförderungsmaßnahmen gehören zu den Ausgaben. 

Verpflichtungsermächtigung

Durch eine Verpflichtungsermächtigung erhält die Verwaltung die Erlaubnis, Verpflichtungen zur Leistung von Investitionsausgaben und Ausgaben für Investitionsförderungsmaßnahmen für spätere Jahre einzugehen. Die Zahlungen finden also in einem späteren Jahr statt und belasten nicht das Haushaltsjahr selbst, das Geld muss aber schon mal für die beabsichtigte Investition zurückgestellt werden. Dazu gehören Aufträge für Baußmaßnahmen, die sich über zwei oder drei Jahre erstrecken, in Diepholz z. B. die Umgehungsstraße oder der Bahnhofstunnel.

Zuführung zum Vermögenshaushalt 

Einnahmen, die im Verwaltungshaushalt zur Deckung der Ausgaben nicht benötigt werden, müssen dem Vermögenshaushalt zugeführt werden. Die Zuführung muss mindestens so hoch sein, dass damit die ordentliche Tilgung von Krediten und die Kreditbeschaffungskosten gedeckt werden können. Es sollen darüber hinaus Mittel zur Finanzierung des Vermögenshaushaltes erwirtschaftet werden.



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